Organisation für den handwerklichen Kleinbergbau

Kurzform: ASMO. Eine ASMO besteht aus handwerklichen Bergleuten und Kleinbergleuten und/oder wird von rechtlichen Eigentümern, Grundbesitzern, Aktionären und/oder Mitgliedern gehalten. Sie sind entsprechend den rechtlichen, sozialen, kulturellen und organisatorischen Gegebenheiten des lokalen Umfelds konstituiert. Ein ASMO verfügt über direkte (im Besitz des ASMO) oder indirekte (im Besitz der Bergleute des ASMO) gesetzliche oder vertragliche Rechte und Umweltgenehmigungen für den Abbau. Wenn ein Land dem gemeindebasierten handwerklichen Kleinbergbau keinen Rechtsstatus einräumt, verfügt der ASMO über alle anderen direkten oder indirekten gesetzlichen oder vertraglichen Rechte und Umweltgenehmigungen für den legalen Abbau.


    
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