Heimische Verarbeitungsanlagen

Heimische Verarbeitungsanlagen sind Kleinstunternehmen in Familienbesitz, die – gegebenenfalls aufgrund ihrer Größe und Eigenschaften – keine formale öffentliche Registrierung, Betriebsgenehmigung oder Arbeitsinspektion brauchen. Im kleingewerblichen Bergbau müssen alle Heimische Verarbeitungsanlagen und Mineur*innen registrieren, wenn sie zur Produktion der Organisation gehören und zur Fairtrade-Lieferkette beitragen. Jede*r, die oder der in die Aktivitäten eines Heimischen Verarbeitungsbetriebs involviert ist (Familienmitglieder über dem Alter, das als Kinderarbeit zählt) gilt als Mineur*in. Zu Heimischen Verarbeitungsbetrieben können z.B. kleine Mühlen, Anlagen zur Verschmelzung oder Verhüttung, Bagger oder Pumpen gehören, die im Schwemm-Minenbetrieb von Familienmitgliedern und ihren Arbeiter*innen eingesetzt werden.


    
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