Handelserlaubnis

Zwischenzeitliche, vorübergehende Genehmigung, den Handel unter Fairtrade-Voraussetzungen zu beginnen. Die Handelserlaubnis verkörpert in keinster Weise ein valides Fairtrade-Zertifikat und ist an bestimmte Bedingungen gebunden.

Es gibt einen Unterschied zwischen der Handelserlaubnis für Händler*innen und der für Produzent*innen: Händler*innen erhalten, nach Zahlungseingang der ersten Erstzertifizierungsgebühr, eine vorläufige Handelserlaubnis, die für neun Monate gültig ist. An Produzent*innenorganisationen wird die Handelserlaubnis ausgegeben, wenn es keine wesentlichen Abweichungen beim Erstaudit der Produzent*innenorganisation gab. Sie gilt dann bis die Auditbewertung abgeschlossen ist und das Zertifikat ausgegeben wird.

 


    
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