Fee system


1. Fairtrade-Gebühren

Um ein unabhängiges Arbeiten zu ermöglichen und die Kosten für alle Kontrollmaßnahmen, den Kundendienst, den Zugang zu den einschlägigen Instrumenten und deren Betrieb zu decken, erhebt FLOCERT von allen Fairtrade-Kunden eine Zertifizierungsgebühr.

Die Kosten für die Fairtrade Zertifizierung setzen sich zusammen aus:

  • einmalige Antragsgebühren (siehe documentAntragsgebühren),
  • einer Anfangsgebühr im ersten Jahr und
  • einer Jahresgebühr für alle folgenden Jahre. Die jährliche Zertifizierungsgebühr wird immer im selben Monat des Jahres erhoben wie die Zahlung der Erstgebühr.

Für eine Schätzung der anfallenden Gebühren steht auf der FLOCERT-Website ein Kostenrechner zur Verfügung (externalhttps://www.flocert.net/de/fairtrade-gebuehren-rechner/)

FLOCERT wendet ein "All-in"-Gebührenmodell an, bei dem keine zusätzlichen Gebühren für regelmäßige Audits oder Kundenbesuche anfallen, jedoch können unter besonderen Umständen die folgenden Gebühren anfallen

Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern sind, die von dem Land abhängen, in dem der Kunde (steuerlich) ansässig ist. Die Zertifizierungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

2. Fairtrade-Antragsgebühren

Antragsteller für alle Erzeuger- und Händler-Niederlassungen, einschließlich derjenigen, die eine Textil- und Klimazertifizierung beantragen, zahlen die folgende nicht erstattungsfähige Antragsgebühr:

Anmeldegebühr597 EUR

Kunden, denen die Erstzertifizierung verweigert wurde oder die dezertifiziert wurden und die sich innerhalb von 12 Monaten erneut bewerben, wird nicht die Antragsgebühr, sondern eine Verwaltungsgebühr von 300 EUR berechnet. 

3. Gebühren für die Fairtrade Zertifizierung

In den folgenden Unterabschnitten werden die Gebührenmodelle für die Zertifizierung erläutert:

3.1. Händler Standardgebühren

Jährliche Zertifizierungsgebühren (gültig für 12 Monate)

Die jährliche Zertifizierungsgebühr für Händler wird nach Abschluss des Antrags und anschließend in einem 12-monatigen Rhythmus in Rechnung gestellt. Die Handelserlaubnis wird nach Zahlungseingang erteilt.

Die jährliche Zertifizierungsgebühr deckt keine internen Reisen zu den verschiedenen Auditstandorten ab.

Die Händlerkategorien werden nach den unten aufgeführten Kriterien definiert:

1. Die folgenden Kunden sind der Kategorie 1 zugeordnet:

Neukunden (die noch kein Fairtrade-Erstaudit erhalten haben) sowie Kunden, die:

  • den Fairtrade-Mindestpreis und/oder die Fairtrade-Prämie zahlen oder als Förderer des Fairtrade-Preises und/oder der Fairtrade-Prämie auftreten (oder)
  • mehr als 2 Zusätzliche Einheiten haben (oder)
  • Lebensmittel (oder Nicht-Lebensmitel) -Mischprodukte herstellen oder mit verderblichen Produkten (Obst, Gemüse, Blumen [ohne Jungpflanzen]) handeln (oder)
  • von Ausnahmeregelungen profitieren (einschließlich systemischer rückwirkender Produktzertifizierung) (oder)
  • als Ergebnis des letzten Audits ausgesetzt wurden oder ein Folge-Audit hatten (oder)
  • beim letzten Audit mehr als 2 wesentliche Abweichungen aufwiesen (oder)
  • nach dem Modell der Händler-Gemeinschaftszertifizierung (TCC) zertifiziert sind

2. Jeder Kunde, der nicht in Kategorie 1 fällt, wird automatisch nach Kategorie 2 abgerechnet, ebenso wie alle Lizenznehmer mit einem Umsatz < 2 Millionen Euro (unabhängig von den Kriterien der Kategorie 1).

Grundgebühren für die HandelszertifizierungGebühr pro Kategorie (in Euro)
Kategorie 1Kategorie 2
Kunden3257 EUR2254 EUR
Kleine*r Kund*in 11510 EUR501 EUR
Zusätzliche Gebühren (zusätzlich zur Grundgebühr für die Handelszertifizierung)
Großmengengebühr pro Produkt 21257 EUR1257 EUR
Zusätzliche Gebühr für die Produktkategorie pro Kategorie 3375 EUR127 EUR

Gebühr für zusätzliche Einheiten: Für jede für ein Audit in Frage kommende Einrichtung 4

  1. Für alle Produkte außer Baumwolle: bis zu einem Maximum von 3
  2. Für Baumwolle: siehe unten in diesem Abschnitt
375 EUR127 EUR
Partnergebühr pro Partner2096 EUR 

1 Kleine*r Kund*in muss einen Jahresabschluss als Nachweis für diesen Status vorlegen.

2  Handelt ein Hersteller nur mit Mischprodukten, wird die Gebühr nur einmal erhoben, auch wenn mehr als ein Produkt in großem Mengen gehandelt wird.

Für die Rechnungsstellung werden zusätzliche Produkte gemäß den von Fairtrade International festgelegten Produktspezifischen Fairtrade-Standards definiert. Im Falle eines Verbundherstellers werden die Komponenten nicht als separate Produkte, sondern als ein einziges Verbundprodukt berechnet. Im Falle von Kunden, die frische Früchte zur Verarbeitung kaufen und zubereitete und konservierte Früchte (z.B. Fruchtsäfte oder Trockenfrüchte) verkaufen, wird dem Kunden nur eine Produktkategorie in Rechnung gestellt.

4 Zertifizierte Kunden, die als Subunternehmen tätig sind, sind von der Abgabe befreit.

Für Kunden, die nach dem Modell der Händler-Gemeinschaftszertifizierung zertifiziert sind, gelten die folgenden zusätzlichen Regeln:

  • Partner, die ihren Sitz auf anderen Kontinenten als dem des Hauptunternehmens haben: Falls ein Partner-Audit auf einem anderen Kontinent erforderlich ist (zur Überprüfung der Physischen Nachverfolgbarkeit oder der Verarbeitung zusammengesetzter Produkte in der Mengenbilanz usw.), werden die damit verbundenen Reisekosten (d. h. Flugtickets und ggf. zusätzliche Reisetage) auf Basis der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Gebühren für Zusätzliche Einheiten bei Baumwolle

FLOCERT stellt die Gebühr für Zusätzliche Einheiten für Baumwolle wie folgt in Rechnung:

  • Für erste Rechnungen: Alle Zusätzliche Einheiten, die im Rahmen von Fairtrade registriert sind, werden für die Berechnung der Gebühr herangezogen, wie unter dem folgenden Aufzählungspunkt definiert.
  • Für Jahresrechnungen: Bis zu 3 Zusätzliche Einheiten werden vollständig in Rechnung gestellt. Bei mehr als drei Zusätzlichen Einheiten werden mindestens drei oder ein Drittel der Gesamtzahl der Zusätzlichen Einheiten zur Berechnung der anwendbaren Gebühr herangezogen, je nachdem, welcher Wert höher ist.
  • Wenn im Laufe des Jahres eine neue Zusätzliche Einheit hinzukommt, wird die zusätzliche Gebühr für die Zusätzliche Einheit in Rechnung gestellt.

3.1.1. Gebühren für Kleinlizenznehmer*innen

Die Gebühr für Kleinlizenznehmer*innen wird alle 3 Jahre erhoben. Die erste Zahlung ist im Jahr 1 vor dem Eintritt in das System und danach alle 3 Jahre fällig.

Stellt der Kunde seine Fairtrade-Aktivitäten während des Dreijahreszeitraums ein, erfolgt keine Rückerstattung.

Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Gebühren für die Handelszertifizierung (siehe documentHändler Standardgebühren), werden die Gebühren im Folgenden als Jahresgebühren dargestellt:

Basis-GebührenGebühr (in Euro)

Jährlich

(zu Illustrationszwecken)

In Rechnung gestellt pro

3-Jahres-Zyklus

Kleinlizenznehmer*in299,33 EUR898 EUR
Zusätzliche Einheit, die für ein Audit in Frage kommt127 EUR381 EUR
Folge-Audit Honorar749 EUR

3.1.2. Kategorie Großes Volumen

Gebühren für große Mengen werden von allen Händlern erhoben, deren Mengen die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Schwellenwerte überschreiten - unabhängig von ihrer Rolle in der Lieferkette (Nichtzahler, Zahler, Übermittler). Das Fairtrade-Volumen wird auf der Grundlage der jährlichen Einkäufe bewertet, die zwei Jahre vor dem Rechnungsjahr in Fairtrace gemeldet wurden. Es können maximal dreimal 'großes Volumen' in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Herstellers wird 'großes Volumen' nur für die Zutaten berechnet, die für die Herstellung des Mischprodukts eingekauft wurden. Bei Produkten, die demselben von Fairtrade International festgelegten Produktstandard angehören, wird nur einmal 'großes Volumen' berechnet (Beispiel: Frisches Obst und Banane).

Produkt

Großes Volumen (metrische Tonnen oder andere angegebene Einheit)

Banane> 5000
Baumwolle* (Saatgut, Fussel, Garn, Stoff)> 250
Baumwolle Artikel (angegeben in Stückeinheiten)600.000 Stück
Blumen und Pflanzen> 500.000 Stück
Frisches Obst> 800
Fruchtsaft> 700
Gemüse> 800
Getreide> 100
Getrocknete Früchte> 300
Getrocknete Gemüse> 300
Honig> 175
Kakao*> 600
Kaffee*> 500
Kräuter, Kräutertees und Gewürze> 20
Nüsse> 150
Ölsaaten und ölhaltige Früchte> 70
Produktkategorie Mix (angegeben in Gewichtseinheiten)> 300
Produktkategorie Mix (angegeben in Stückeinheiten)> 1.000.000 Stück
Pulp> 700
Reis> 300
Sportbälle> 45.000 Stück
Tee> 60
Wein* (Weintrauben, Wein)> 500.000 Liter
Zucker*> 500

Für diese Produkte rechnet FLOCERT die in einer bestimmten Produktform gehandelten Mengen in die Produktform um, für die der Schwellenwert definiert ist:
- Alle Mengen an Rohrzuckerprodukten werden in die Form Rohrzucker umgerechnet (z.B. Zuckerrohr umgerechnet zu Rohrzucker)
- Alle Kakao-Produktmengen werden in die Form Kakaobohne umgerechnet (z.B. Kakaopulver umgewandelt zu Kakaobohne)
- Alle Kaffee-Produktmengen werden in die Form grüne Kaffeebohne umgewandelt (z.B. Kaffee-Pergament umgewandelt zu grüner Kaffeebohne)
- Alle Mengen an Baumwollprodukten werden in Baumwollflaum umgewandelt (z.B. Saatbaumwolle umgewandelt zu Baumwollflaum)
- Alle Wein-Produktmengen werden in die Form Wein umgewandelt (z.B. Weintrauben umgewandelt zu Wein) 

3.2. Produzent Standardgebühren

Die Erst- und Jahresgebühren für die Produzent*innen-Zertifizierung gelten für alle Produzenten, die eine FLOCERT-Zertifizierung beantragen, und für alle von FLOCERT zertifizierten Produzenten.

Die Erst- und Jahreszertifizierungsgebühren gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Rechnung und sind unabhängig davon zu zahlen, ob ein Audit durchgeführt und eine Zertifizierungsentscheidung getroffen wurde.

Die Gebühren für alle in den folgenden Unterabschnitten genannten Produzent*innen-Zertifizierungen bestehen aus einer Erstzertifizierungsgebühr oder einer jährlichen Zertifizierungsgebühr sowie möglichen Änderungen dieser Gebühr, z. B. im Falle zusätzlicher Produkte oder Zusätzlicher Einheiten wie Verarbeitungsbetriebe mit beschäftigten Arbeitskräften - siehe documentÄnderung der Gebühren für Erzeugergründungen.

Die jährliche Zertifizierungsgebühr deckt keine internen Reisen zu den verschiedenen Auditstandorten ab.

3.2.1. SPO Standardgebühren

Nachstehend sind die Gebühren für die Erst- und Jahreszertifizierung aufgeführt.

3.2.1.1. SPO-Erstzertifizierungsgebühren

Die Erstzertifizierungsgebühr (für die ersten 12 Monate) wird einmalig erhoben und muss vor der Erbringung jeglicher Dienstleistung (einschließlich des Erstaudits) bezahlt werden.

Die Höhe der Erstzertifizierungsgebühr hängt von der Art der Organisation ab

  • Produzent*innenorganisationen 1. Grades (es wird eine Grundgebühr für die Erstzertifizierung erhoben)
  • Produzent*innenorganisationen 2. und 3. Grades (es gilt eine Gebühr für die Zentrale Struktur und eine Grundgebühr für Angeschlossene Unternehmen / Angeschlossene Organisationen)

Darüber hinaus fallen bestimmte Änderungsgebühren an, die Sie bitte unter documentÄnderung der Gebühren für Erzeugergründungen (Zusätzliche Einheit-Gebühr, zusätzliche Produktgebühren oder andere Änderungen der Herstellergebühr).

Produzent*innenorganisationen 1. Grades

1. Klasse: Anfängliche Grundgebühr

Art der OrganisationKat.Indikator

Erhobene Gesamtgebühr (in Euro)

1. Klasse Mitglieder * 
A< 501631 EUR
B50 - 1002323 EUR
C101 - 2502560 EUR
D251 - 5002787 EUR
E501 - 10003479 EUR
F> 10003943 EUR

* Mitglieder umfassen alle aktiven gesetzlichen Mitglieder der Organisation

Stufe 1: Beispiel mit typischen Änderungsgebühren

Eine Produzent*innenorganisation 1. Grades mit 200 legalen Mitgliedern beantragt, dass Kaffee und ein weiteres Produkt (z.B. Honig) unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt werden. Darüber hinaus betreibt die Produzent*innenorganisation1. Grades einen nassen Verarbeitungsbetrieb mit 45 Arbeitskräften.

Art der OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr (in Euro)

Erhobene Gesamtgebühr (in Euro)

1. KlasseC101 - 250 Mitgliederx 12560 EUR2560 EUR
AZusätzliches Produktx 1206 EUR206 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 1464 EUR464 EUR
  Summe: 3230 EUR

Produzent*innenorganisationen 2. und 3. Grades

2./3. Klasse: Gebühr für die Zentrale Struktur

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr (in Euro)
2./3. KlasseAZentrale Struktur1736 EUR

Wenn 1 Organisation als Zentrale Struktur fungiert, wird nur der Beitrag für die Zentrale Struktur für diese Organisation erhoben.

2./3. Grades: Grundgebühr für angeschlossene Unternehmen / Angeschlossene Organisationen

Der Beitrag für angeschlossene Unternehmen / Angeschlossene Organisationen wird wie folgt berechnet: M * Kategorie

wobei M die Quadratwurzel aus der Gesamtzahl der Mitgliedsorganisationen ist, die an der Fairtrade Zertifizierung beteiligt sind.

Die Kategorie finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr (in Euro)
2./3. KlasseDurchschnittliche Anzahl der Mitglieder pro angeschlossenem Unternehmen / Angeschlossene Organisation
A< 501046 EUR
B50 - 1001156 EUR
C101 - 2501282 EUR
D251 - 5001399 EUR
E501 - 10001736 EUR
F> 10001979 EUR

2./3. Klasse: Beispiel mit typischen Änderungsgebühren

Eine Produzent*innenorganisation 2. Grades mit 20 Mitgliedsorganisationen (die durchschnittliche Mitgliederzahl pro Organisation beträgt 322 Mitglieder) beantragt, dass Kaffee und als zusätzliches Produkt Honig unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt wird. Außerdem betreibt die Produzent*innenorganisation 2. Grades 1 Verarbeitungsbetrieb mit 48 Arbeitskräften.

Faktor M = 4

Typ oder OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr (in Euro)

Erhobene Gesamtgebühr (in Euro)

2. KlasseAZentrale Strukturx 11736 EUR1736 EUR
D251 - 500 Mitgliederx 41399 EUR5596 EUR
AZusätzliches Produktx 1206 EUR206 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 1464 EUR464 EUR
  Summe: 8002 EUR

3.2.1.2. SPO Jahresgebühren für die Zertifizierung

Die jährliche Zertifizierungsgebühr wird unter Bezugnahme auf das ursprüngliche Rechnungsdatum in Rechnung gestellt.

Die Höhe der jährlichen Zertifizierungsgebühr hängt von der Art der Organisation ab:

  • Produzent*innenorganisationen 1. Grades
  • Produzent*innenorganisationen 2. und 3. Grades (es gelten eine Zentrale Strukturgebühr und eine Grundgebühr für Angeschlossene Unternehmen / Angeschlossene Organisationen)

Darüber hinaus gelten bestimmte Änderungsgebühren, siehe documentÄnderung der Gebühren für Erzeugergründungen (Zusätzliche Einheit-Gebühr, zusätzliche Produktgebühren oder andere Änderungen der Erzeugergebühren).

Produzent*innenorganisationen 1. Grades

1. Grades: Jährliche Grundgebühr

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr (in Euro)
1. Grades Mitglieder 
A< 501330 EUR
B50 - 1001827 EUR
C101 - 2502033 EUR
D251 - 5002239 EUR
E501 - 10002740 EUR
F> 10003152 EUR

1. Grades: Beispiel

Eine Produzent*innenorganisation 1. Grades mit 200 Mitgliedern ist für Kaffee und, als zweites Produkt, für Honig zertifiziert. Außerdem betreibt die Produzent*innenorganisation 1. Grades einen nassen Verarbeitungsbetrieb mit 45 Arbeitskräften.

Art der OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr

Erhobene Gesamtgebühr

1. GradesC101 - 250 Mitgliederx 12033 EUR2033 EUR
AZusätzliches Produktx 1206 EUR206 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 1

206 EUR

206 EUR

   Summe: 2445 EUR

Produzent*innenorganisationen 2. und oder 3. Grades

2.und 3. Grades: Jährliche Gebühr für die Zentrale Struktur

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr
2. Grades/3. GradesAZentrale Struktur1330 EUR

Wenn 1 Organisation als Zentrale Struktur fungiert, wird nur die Gebühr für die Zentrale Struktur für diese Organisation berechnet.

2.und 3. Grades: Jährlicher Grundbeitrag für angeschlossene Unternehmen / Angeschlossene Organisationen

Der Beitrag für angeschlossene Unternehmen / Angeschlossene Organisationen wird wie folgt berechnet: M * Kategorie

wobei M die Quadratwurzel aus der Gesamtzahl der Mitgliedsorganisationen ist, die an der Fairtrade Zertifizierung beteiligt sind.

Die Kategorie finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr
2. Grades/3. Grades Durchschnittliche Anzahl der Mitglieder pro angeschlossenem Unternehmen / Angeschlossene Organisation 
A< 50818 EUR
B50 - 100818 EUR
C101 - 250918 EUR
D251 - 5001024 EUR
E501 - 10001230 EUR
F> 10001426 EUR

2/3 . Klasse: Beispiel

Eine Produzent*innenorganisation2. Grades mit 20 Mitgliedsorganisationen (durchschnittliche Mitgliederzahl pro Organisation ist 350 Mitglieder) ist für Kaffee und Honig zertifiziert. Außerdem betreibt die Produzent*innenorganisation 2 Verarbeitungsbetriebe mit 9 und 45 Arbeitskräften.

Faktor M = 4

Art der OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr(in Euro)

Erhobene Gesamtgebühr(in Euro)

2. GradesAZentrale Strukturx 11330 EUR1330 EUR
D251 - 500 Mitgliederx 41024 EUR4096 EUR
AZusätzliches Produktx 1206 EUR206 EUR
A1 - 10 Arbeitskräftex 1106 EUR106 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 1206 EUR206 EUR
  Gesamt 5944 EUR

3.2.2. HL Standardgebühren

Nachstehend sind die Gebühren für die Erst- und Jahreszertifizierung aufgeführt.

Definition von "Fabriken"(gilt nur für die Produktkategorie Sportbälle): Eine Fabrik ist 1 Produktionsstätte, in der ein Rohprodukt in ein höherwertiges Produkt umgewandelt wird. Aus Gründen der Vereinfachung fallen Fabriken unter die Kategorie"Plantage".

3.2.2.1. Lohnarbeitsfirmen-Erstzulassungsgebühren

Die Erstzertifizierungsgebühr (für die ersten 12 Monate) wird einmalig erhoben und muss vor der Erbringung jeglicher Dienstleistung (einschließlich des Erstaudits) bezahlt werden.

Die Höhe der Erstzertifizierungsgebühr hängt von der Art der Organisation ab

Darüber hinaus fallen bestimmte Änderungsgebühren an, die Sie bitte unter documentÄnderung der Gebühren für Produzentengründungen (Zusätzliche Einheit-Gebühr, zusätzliche Produktgebühren oder andere Änderungen der Herstellergebühr).

Einzelplantage (auch Fabriken1)

Einzelplantage: Anfängliche Grundgebühr

Art der OrganisationKat.Indikator

Erhobene Gesamtgebühr

Einzelplantage Arbeitskräfte 2 
A< 501631 EUR
B50 - 1002323 EUR
C101 - 5003025 EUR
D501 - 10003717 EUR
E> 10004408 EUR

1 Eine Fabrik ist eine Produktionsstätte, in der ein Rohprodukt in ein Produkt mit höherem Wert umgewandelt wird. Aus Gründen der Vereinfachung fallen Fabriken unter die Kategorie "Plantage". Diese Definition gilt nur für die externalProduktkategorie Sportbälle.

2 Zu den Arbeitskräften zählen Festangestellte, Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter (Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter gelten als Zeitarbeiter).

Einzelplantage: Beispiel mit typischen Änderungsgebühren

Eine Einzelplantage mit 250 Arbeitskräften beantragt 1 zusätzliches Produkt (z. B. Tee), das unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt werden soll. Außerdem unterhält die Einzelplantage 1 Verarbeitungsbetrieb mit 50 Arbeitskräften.

Art der OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr

Erhobene Gesamtgebühr

Einzelplantage Arbeitskräfte   
C101 - 500x 13025 EUR3025 EUR
AZusätzliches Produktx 1206 EUR206 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 1464 EUR464 EUR
  Summe: 3695 EUR

Multi-Plantagen

Multi-Plantage: Gebühr für die Zentrale Struktur

Art der OrganisationKat.Indikator

Erhobene Gesamtgebühr

Multi-PlantageAZentrale Struktur1736 EUR

Wenn die Zentrale Struktur mit der Organisation eines Guts identisch ist, wird die Prüfungsgebühr für das betreffende Gut nicht erhoben.

Multi-Plantage: Erstes Grundhonorar pro Estate

Die Gebühr pro angeschlossenem Nachlass ist wie folgt:

Art der OrganisationKat.Indikator

Gesamtgebühr

Multi-Plantage Arbeitskräfte * pro Anwesen 
A< 50929 EUR
B50 - 1001156 EUR
C101 - 5001399 EUR
D501 - 10001736 EUR
E> 10002096 EUR

* Zu den Arbeitskräften zählen Festangestellte, Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter (Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter gelten als Zeitarbeiter).

Multi-Plantage: Beispiel mit typischen Änderungsgebühren

Eine Multi-Plantage aus Zitrusfrüchten mit 5 angeschlossenen Plantagen (alle 500 - 1000 Arbeitskräfte) beantragt, dass 2 zusätzliche Produkte (z.B. Blumen und Tee) unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt werden. Außerdem betreibt die Multi-Plantage 2 Verarbeitungsbetriebe mit jeweils 20 Arbeitskräften.

Art der OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr

Erhobene Gesamtgebühr

Multi-PlantageAZentrale Strukturx 11736 EUR1736 EUR
D501 - 1000 Arbeitskräftex 51736 EUR8680 EUR
AZusätzliches Produktx 2206 EUR412 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 2464 EUR928 EUR
  Summe: 11.756 EUR

3.2.2.2. Lohnarbeitsfirmen-Jahreszertifizierungsgebühren

Die jährliche Zertifizierungsgebühr wird unter Verwendung des ursprünglichen Rechnungsdatums als Referenz in Rechnung gestellt.

Die Höhe der jährlichen Zertifizierungsgebühr hängt von der Art der Organisation ab

Darüber hinaus gelten bestimmte Änderungsgebühren, die Sie unter documentÄnderung der Gebühren für Produzentengründungen ( Zusätzliche Einheit , zusätzliche Produktgebühren oder andere Änderungen der Erzeugergebühren).

Einzelplantage (auch Fabriken1)

Einzelplantage: Jährliche Grundgebühr

Art der OrganisationKat.Indikator

Erhobene Gesamtgebühr (in Euro)

Einzelplantage Arbeitskräfte 2 
A< 501330 EUR
B50 - 1001827 EUR
C101 - 5002444 EUR
D501 - 10002946 EUR
E> 10003558 EUR

Eine Fabrik ist eine Produktionsstätte, in der ein Rohprodukt in ein Produkt mit höherem Wert umgewandelt wird. Aus Gründen der Vereinfachung fallen Fabriken unter die Kategorie"Plantage". Diese Definition gilt nur für die Produktkategorie Sportbälle.

2 Arbeitskräfte umfassen fest angestellte, saisonale und gelegentliche Arbeitskräfte (saisonale und gelegentliche Arbeitskräfte werden als vorübergehende Arbeitskräfte betrachtet).

Einzelplantage: Beispiel mit typischen Änderungsgebühren

Eine Blumenplantage mit 250 Arbeitskräftenwird für 1 zusätzliches Produkt (z. B. Tee) zertifiziert, das unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt werden soll. Außerdem unterhält die Plantage 1 Verarbeitungsbetrieb mit 30 Arbeitskräften.

Art der OrganisationKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr

(in Euro)

Erhobene Gesamtgebühr

(in Euro)

Einzelplantage Arbeitskräfte*   
C101 - 500 Arbeitskräftex 1

2444 EUR

2444 EUR
AZusätzliches Produktx 1206 EUR206 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 1206 EUR206 EUR
  Summe: 2856 EUR

* Zu den Arbeitskräften zählen Festangestellte, Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter (Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter gelten als Zeitarbeiter).

Multi-Plantagen

Multi-Plantage: Jährliche Gebühr für die Zentrale Struktur

Art der OrganisationKat.Indikator

Erhobene Gesamtgebühr (in Euro)

Multi-PlantageAZentrale Struktur1330 EURO

Wenn eine Organisation als Zentrale Struktur fungiert, wird nur die Gebühr für die Zentrale Struktur für diese Organisation berechnet.

Multi-Plantage: Jährliche Grundgebühr für zusätzliche Anwesen

Die Gebühr für jedes zusätzliche Anwesen beträgt wie folgt:

Art der OrganisationKat.Indikator

Gesamtgebühr (in Euro)

Multi-PlantageAnzahl der Arbeitskräfte * pro Siedlung 
A< 50702 EUR
B50 - 100876 EUR
C101 - 5001046 EUR
D501 - 10001299 EUR
E> 10001568 EUR

* Zu den Arbeitskräften zählen Festangestellte, Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter (Saisonarbeiter und Gelegenheitsarbeiter gelten als Zeitarbeiter).

Multi-Plantage: Beispiel mit typischen Änderungsgebühren

Eine Multi-Plantageaus Zitrusfrüchten mit 5 angeschlossenen Plantagen (alle zwischen 501 und 1000 Arbeitskräften) wird für 2 zusätzliche Produkte (z. B. Blumen und Tee) zertifiziert, die unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt werden sollen. Außerdem betreibt die Multi-Plantage 2 Verarbeitungsbetriebe mit je 50 Arbeitskräften.

TypKat.IndikatorFaktor

Individuelle Gebühr

(in Euro)

Erhobene Gesamtgebühr

(in Euro)

Multi-PlantageAZentrale Strukturx 11330 EUR1330 EUR
D501 - 1000 Arbeitskräftex 51299 EUR6495 EUR
AZusätzliches Produktx 2206 EUR412 EUR
B11 - 100 Arbeitskräftex 2206 EUR412 EUR
  Summe: 8649 EUR

3.2.3. CP Standardgebühren

Nachstehend sind die Gebühren für die Erst- und Jahreszertifizierung aufgeführt. Bitte beachten Sie documentÄnderung der Gebühren für die Niederlassung von Erzeugern für die jeweiligen Änderungsgebühren, z.B. im Falle zusätzlicher Produkte, Zusätzlicher Einheiten und anderer Änderungsgebühren.

3.2.3.1. CP-Erstzertifizierungsgebühren

Die Gebühr für die Erstzertifizierung (für die ersten 12 Monate) muss vor dem Erstaudit entrichtet werden.

Nachstehend finden Sie die Gebühren für die Erstzertifizierung von Einrichtungen der Vertragsproduktion:

  • Erstgebühr für Fördergremium
  • Erstzertifizierungsgebühr für Gruppenmitglieder

Bitte informieren Sie sich unter documentÄnderung der Gebühren für Erzeugergründungen für ihre jeweiligen Änderungsgebühren.

Erstgebühr für das Fördergremium

Die Erzeugerentwicklungsaktivitäten des Fördergremiums werden geprüft:

Art der Organisation

Erhobene Gesamtgebühr (in Euro)

Fördergremium1736 EUR

Erstgebühr für Gruppenmitglieder

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr (in Euro)
Kleinproduzent*innenorganisation Mitglieder * 
A< 501046 EUR
B50 - 1001156 EUR
C101 - 2501282 EUR
D251 - 5001399 EUR
E501 - 10001736 EUR
F> 10001979 EUR

*Mitglieder sind alle aktiven gesetzlichen Mitglieder der Organisation.

3.2.3.2. CP-Jahreszertifizierungsgebühren

Die jährliche Zertifizierungsgebühr wird unter Verwendung des ursprünglichen Rechnungsdatums als Referenz in Rechnung gestellt.

Nachstehend sind die jährlichen Zertifizierungsgebühren für Vertragsproduktionen aufgeführt:

Bitte beachten Sie die documentÄnderung der Gebühren für Erzeugergründungen für ihre jeweiligen Änderungsgebühren.

Jahresgebühr für Fördergremium

Art der OrganisationErhobene Gesamtgebühr (in Euro)
Fördergremium1330 EUR

Jahresbeitrag für Gruppenmitglieder

Art der OrganisationKat.IndikatorGesamtbeitrag (in Euro)
Kleinproduzent*innenorganisation Mitglieder * 
A< 50818 EUR
B50 - 100818 EUR
C101 - 250918 EUR
D251 - 5001024 EUR
E501 - 10001230 EUR
F> 10001426 EUR

* Zu den Mitgliedern zählen alle aktiven gesetzlichen Mitglieder der Organisation.

3.2.4. Änderung der Gebühren für die Niederlassung von Erzeugern

Änderungen der anfänglichen oder jährlichen Zertifizierungsgebühren für Produzent*innen gelten z.B. im Falle zusätzlicher Produkte oder Zusätzlicher Einheiten und anderer Umstände, wie unten aufgeführt.

3.2.4.1. Zusätzliche Produktgebühr

Die berechnete Erst- und Jahresgebühr umfasst das erste Produkt (siehe documentGebühren für die Fairtrade Zertifizierung).

Zusätzliche Produkte, die unter Fairtrade-Bedingungen gehandelt werden sollen, werden pro Produktkategorie in Rechnung gestellt (die Produktkategorien entsprechen den von Fairtrade International festgelegten Produktstandards).

Die folgenden Beträge werden pro zusätzlichem Produkt berechnet für:

Ursprüngliche und jährliche zusätzliche Produktgebühr

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr (in Euro)
AZusätzliches Produkt206 EUR

3.2.4.2. Zusätzliche Einheiten Gebühr

Es gibt 3 Arten von Zusätzlichen Einheiten, die entweder mit der Grundgebühr oder der Jahresgebühr in Rechnung gestellt werden müssen:

  1. Verarbeitungsbetriebe,
  2. Unterbeauftragte Einrichtungen
  3. Heimische Verarbeitungsbetriebe - gilt nur für Goldproduzenten.

1. Verarbeitungsbetriebe

Jeder Verarbeitungsbetrieb wird separat in Rechnung gestellt. In den folgenden Tabellen sind die zusätzlichen Gebühren pro Verarbeitungsbetrieb aufgeführt.

Für Kleinproduzentenorganisationen wird dieVerarbeitungsbetriebeim Eigentum der angeschlossenen Produzent*innenorganisation 1. Grades oder im Eigentum der Produzent*innenorganisation 2. Grades oderProduzent*innenorganisation 3. Grades.

SPO/HL/CP: Gebühr für die Erstinstallation der Verarbeitungsbetriebe

Art der OrganisationKat.Erhobene Gebühr

SPO 1st/2nd/3rd grade (inkl. Industrielle Verarbeitungsbetriebe für Goldproduzenten)

HL Einzelplantage/Multi-Plantage

CP: Vertragsproduktion

A1 - 10 Arbeitskräfte238 EUR
B11 - 100 Arbeitskräfte464 EUR
C> 100 Arbeitskräfte702 EUR

** Zu den Arbeitskräfte zählen alle in den jeweiligen Verarbeitungsbetrieben beschäftigten Dauer-, Zeit-, Saison- und Gelegenheitsarbeitskräfte. Dazu gehören auch die in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter.

SPO/HL/CP: Jährliche Gebühr für Verarbeitungsbetriebe (einschließlich Industrielle Verarbeitungsanlagen für Goldproduzenten)

Art der OrganisationKat.Indikator
Arbeitskräfte ** pro Verarbeitungsbetriebe
Erhobene Gebühr
SPO: 1./2./3. Grades (inkl. Industrielle Verarbeitungsanlagen für Goldproduzenten)

HL: Einzelplantage/Multi-Plantage

CP: Vertragsproduktion

A1 - 10 Arbeitskräfte106 EURO
B11 - 100 Arbeitskräfte206 EUR
C> 100 Arbeitskräfte412 EUR

**Zu den Arbeitskräfte zählen alle in den jeweiligen Verarbeitungsbetrieben beschäftigten Dauer-, Zeit-, Saison- und Gelegenheitsarbeitskräfte. Dazu gehören auch die in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter.

2. Untervergebene Einheiten

Wenn die Kleinproduzent*innenorganisation 1./2 ./3.Grades, die Lohnarbeitsfirmen Multi-Plantage/Einzelplantage oder die Fördergremien der Vertragsproduktion/Produzentengruppe Subunternehmen haben, die mit den Fairtrade-Produkten des zertifizierten Kunden zu tun haben und deren Aktivitäten vertraglich kontrolliert werden, wird pro Subunternehmen Folgendes berechnet.

Bitte beachten Sie, dass pro Projekt der Vertragsproduktion nur maximal 3 Subunternehmen berechnet werden. Zertifizierte Kunden, die als Subunternehmen tätig sind, sind davon ausgenommen. Das Gleiche gilt für Produktionspartner einer Organisation für den handwerklichen Kleinbergbau.

SPO/HL/CP Erst- und Jahresgebühr für Unterauftragnehmer

Art der OrganisationKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr
 Untervergebene Einheit 
A+ 1343 EUR

3. Heimische Verarbeitungsbetriebe

Betreiben die Organisation für den handwerklichen Kleinbergbau, ihre Anteilseigner oder Mitglieder oder die Produktionspartner Heimische Verarbeitungsbetriebe, wird für jede Anlage die folgende Erst- bzw. Jahresgebühr erhoben

SPO1./2./3. Klasse: Erstmalige Zusatzgebühr für Heimische Verarbeitungsbetriebe

Art der OrganisationKat.Kennzahl

Erhobene Gesamtgebühr

ASMO Anzahl der Installationen im Inland
A1 - 10238 EUR
B11 - 30464 EUR
C> 30702 EUR

SPO 1./2 ./3. Klasse: Jährliche Zusatzgebühr für Heimische Verarbeitungsbetriebe

Art der EinrichtungKat.IndikatorErhobene Gesamtgebühr
ASMO Anzahl der Installationen im Inland
A1 - 10106 EUR
B11 - 30206 EUR
C> 30412 EUR

3.2.4.3. Andere Änderungen der Erzeugergebühren

Die Zertifizierungsgebühren können um die folgenden Faktoren erhöht oder gesenkt werden:

  • Für Produzent*innen-Zertifizierung, die auch für andere Produzenten exportieren, wird ein Aufschlag von 15% auf die Zertifizierungsgebühr erhoben. Entscheidet sich der Kunde für ein Erstaudit der Händler*innen-Zertifizierung getrennt vom regulären Audit der Produzent*innen-Zertifizierung, wird die Gebühr wie ein Folge-Audit berechnet.
  • FLOCERT behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten auf die Zertifizierungsgebühren aufzuschlagen, wenn die festgelegten Auditkosten überschritten werden. Dies kann durch zusätzliche Audittage (Tagessatz 396 EUR) und/oder auditbedingte Reisekosten (geschätzte Reisekosten plus 20% Unvorhergesehenes) bedingt sein.
  • Der Zuschlag für den Bergbau beträgt 227 EUR.
  • Für Organisationen, die als ökologisch zertifiziert sind, kann eine Ermäßigung von 12 % auf die jährliche Grundgebühr gewährt werden, wenn das vollständige und gültige Bio-Zertifikat im Namen der Organisation, einschließlich der Liste aller bio-zertifizierten Mitglieder, jährlich übermittelt wird.

Sollten in Anwendung dieses Abschnitts Rechnungsanpassungen vorgenommen werden, so sind diese auf der Rechnung deutlich anzugeben.

3.3. Textil Standard Gebühren

Jährliche Zertifizierungsgebühren (gültig für 12 Monate)

Die jährliche Zertifizierungsgebühr wird nach Abschluss des Antrags und anschließend im 12-Monats-Rhythmus in Rechnung gestellt:

Grundgebühren für die ZertifizierungGebühr (in Euro)
0 - 499 Beschäftigte Arbeitskräfte4772 EUR
500 - 999 Beschäftigte Arbeitskräfte5510 EUR
1000 - 2999 Beschäftigte Arbeitskräfte6247 EUR
3000 - 4999 Beschäftigte Arbeitskräfte9207 EUR
> 5000 Beschäftigte Arbeitskräfte9945 EUR + 721 EUR für jede weiteren 1000 Arbeitskräfte
Zusätzliche Gebühren (zusätzlich zur Grundgebühr für die Zertifizierung)
Jede zusätzliche Einheit, die für ein Audit in Frage kommt (maximal 3 Einheiten werden in Rechnung gestellt) *509 EUR

*Zertifizierte Kunden, die als Subunternehmen tätig sind, sind davon ausgenommen.

Änderung der Zertifizierungsgebühren

Wenn das Textilerzeugnis aus Fairtrade-Baumwolle oder FSI-Baumwolle besteht, gilt der Fairtrade-Standard für Händler*innen bis zur Ebene der Fairtrade-Zahler*in, um sicherzustellen, dass der Fairtrade-Mindestpreis und die Fairtrade-Prämie korrekt gezahlt wurden. In diesem Fall müssen Kunden, die als Fairtrade-Zahler*in oder Übermittler auftreten, für den Textil- und Händler-Standard zertifiziert sein. Für den Händler-Service werden zusätzlich zu den Gebühren für die Textilzertifizierung 15 % in Rechnung gestellt.

FLOCERT behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten auf die Zertifizierungsgebühren aufzuschlagen, wenn die festgelegten Auditkosten überschritten werden. Dies kann durch zusätzliche Audittage und/oder auditbedingte Reisekosten bedingt sein.

3.4. Climate Standard-Gebühren

Die folgenden Gebühren gelten für alle Erzeugerorganisationen und Händler, die eine FLOCERT-Klima-Zertifizierung beantragen, sowie für alle Erzeugerorganisationen und Händler, die von FLOCERT zertifiziert wurden. Die Gebühren richten sich nach der Rolle, die ein bestimmter Kunde in der Lieferkette einnimmt.

Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern sind, die von dem Land abhängen, in dem der Kunde (steuerlich) ansässig ist.

Die Reisekosten werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

Jährliche Gebühren für die Zertifizierung von Produzent*innen-Organisationen und Projektbegleiter*innen

Das Zertifikat der Erzeugerorganisation (PO) kann erworben werden

  • von der Erzeugerorganisation (wenn es sich um eine juristische Person handelt), oder
  • durch den Projektbegleiter im Namen der Erzeugerorganisation (wenn die Erzeugerorganisation keine juristische Person ist).

In beiden Fällen fallen sowohl die PO-Gebühr als auch die Gebühr für den Projektbegleiter an. Wenn die Erzeugerorganisation nicht die Dienste eines Projektbegleiters (PF) in Anspruch nimmt, fallen die PF-Gebühren nicht an.

GebührenartGebühr (in Euro), wenn die EO nicht für ein anderes Produkt Fairtrade-zertifiziert ist (z. B. Kaffee, Kakao)Gebühr (in Euro), wenn der Erzeugerbetrieb bereits für ein anderes Produkt Fairtrade-zertifiziert ist (z. B. Kaffee, Kakao)*
Jahresgebühr der Erzeugerorganisation3135 EUR

2165 EUR

Projektbegleiterjährliches Honorar

380 EUR

380 EUR

* Die Gebühr für die Zertifizierung nach dem Fairtrade-Klima-Standard wird zusätzlich zu der jährlichen Zertifizierungsgebühr für das Produkt gezahlt, für das die Organisation bereits zertifiziert ist, da zwei separate Audits durchgeführt werden müssen.

Jährliche Gebühren für die Handelszertifizierung für Händler

Gebühr TypGebühr (in Euro)
Jährliche Zertifizierungsgebühr1991 EUR

Änderung der Zertifizierungsgebühren

Die jährlichen Zertifizierungsgebühren können um die folgenden Faktoren erhöht oder gesenkt werden:

  • Produzent*innen-Organisationen, die nicht nur produzieren, sondern auch mit Fairtrade Carbon Credit handeln (d.h. von anderen zertifizierten Produzent*innen-Organisationen kaufen und an Händler verkaufen), erhalten einen Aufschlag von 15% auf die Zertifizierungsgebühr. Entscheidet sich der Kunde für ein Erstaudit der Händler*innen-Zertifizierung unabhängig vom regulären Audit der Produzent*innen-Zertifizierung, wird die Gebühr wie bei einem Folge-Audit berechnet.
  • FLOCERT behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten auf die Zertifizierungsgebühren aufzuschlagen, wenn die festgelegten Auditkosten überschritten werden. Dies kann durch zusätzliche Audittage (Tagessatz 396 EUR) und/oder auditbedingte Reisekosten (geschätzte Reisekosten plus 20% Unvorhergesehenes) bedingt sein.
  • Die jährliche Zertifizierungsgebühr schließt die Kosten für Reisen zwischen Angeschlossenen Unternehmen / Angeschlossenen Organisationen innerhalb einer Organisation aus.

Falls Rechnungsanpassungen gemäß diesem Abschnitt vorgenommen werden, sind diese auf der Rechnung deutlich anzugeben.

4. Folge-Audit Gebühren

Gebühren für Folge-Audits von Produzenten

Folge-Audits für Produzenten werden nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Der Rechnungsbetrag beträgt 396 EUR pro Tag (inkl. Reise- und Berichtstage) zuzüglich Reisekosten. Die Reisekosten setzen sich aus den geschätzten Reisekosten plus 20% Unvorhergesehenes zusammen.

Gebühren für Folge-Audits von Händlern

Folge-Audits für Händler im globalen Norden und Süden werden wie folgt berechnet:

Physische Folge-AuditsGebühr (in Euro)

Folge-Audit für Händler im Norden der Welt (einschließlich 1 Tag vor Ort). Zusätzlich benötigte Tage werden mit 749 EUR pro Tag berechnet)

1510 EUR
Folge-Audit für Händler mit Sitz im globalen Süden.

Audittage x EUR 396 plus Reisekosten

5. Gebühren für Ausnahmen

Für Händler*innen und alle Erzeugerorganisationen (Kleinproduzent*innenorganisationen, Lohnarbeitsfirmen und Vertragsproduktionen) wird für die Bearbeitung eines Antrags auf Abweichung von den Fairtrade-Standards und den entsprechenden Zertifizierungsanforderungen die folgende Gebühr erhoben:

Gebühren für AusnahmenGebühr (in Euro)
Ausnahmegebühr (einschließlich Ausnahmeregelungen)

400 EUR

Dieser Betrag wird der nächsten Jahresrechnung hinzugefügt.

6. Stornierungsgebühren

In den folgenden Fällen muss der Kunde eine Stornogebühr zahlen:

- Stornierung oder Verschiebung eines Audits durch einen Kunden weniger als 10 Kalendertage vor dem zwischen dem Auditor und dem Kunden vereinbarten Audit-Termin. Die entsprechende Gebühr entspricht der Höhe der Erst-/Jahreszertifizierungsgebühr und ist vor dem Termin des nächsten Audits zu entrichten. Die Stornogebühr gilt sowohl für angekündigte als auch für unangekündigte Audits.

- Stornierung oder Verschiebung eines Audits durch einen Kunden 30 bis 10 Kalendertage vor dem Auditdatum in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auditor und Kunde. Die entsprechende Gebühr beträgt 50 % des Betrags der Erst-/Jahreszertifizierungsgebühr und muss vor dem Datum des nächsten Audits bezahlt werden.

Im Falle von höherer Gewalt entscheidet der zuständige Regionalmanager, ob die Umstände eine Absage des Audits rechtfertigen. Wenn dies der Fall ist, braucht der Kunde keine Stornogebühr zu zahlen.

7. Sozialindikator-Gebühren

Händler

SozialindikatorenGebühr (in Euro)
Sozialdokumentenprüfung *69 EUR
Auswertung des Sozialauditberichts **243 EUR
Benchmarking eines Sozialstandards ***549 EUR

* WFTO-Mitgliedschaft; SA 8000-Zertifikat; Teilnahme an der Ethical Trading Initiative, Fair Wear Foundation, Fair Labour Association, Worker Rights Consortium; Gewerkschaftsbrief; Statuten des Kunden, die belegen, dass die Arbeitskräfte Eigentümer des Unternehmens des Kunden sind.

** FLOCERT bewertet einen Sozial-Audit-Bericht (einschließlich des Berichts über den Korrekturmaßnahmenplan) im Hinblick auf offene Abweichungen, vorausgesetzt, der Sozialstandard wurde bereits von FLOCERT bewertet und deckt alle Anforderungen des ETI-Basiskodex ab, z. B. GOTS, SMETA, BSCI.

*** FLOCERT führt eine Benchmark-Analyse des Sozialstandards im Vergleich zum ETI-Basiskodex durch und bewertet, wenn alle ETI-Anforderungen abgedeckt sind, den Sozialauditbericht (einschließlich des Berichts über den Korrekturmaßnahmenplan) im Hinblick auf offene Abweichungen.

Erzeuger - SPO, HL und CP

Einhaltung der Sozialvorschriften für BaumwolleFalls die Erzeugerorganisation eine Zusätzliche Einheit hat, die mit dem Baumwollhändler in Verbindung steht (z. B. ein Entkörnungsbetrieb im Unterauftrag), für den die Anforderungen an die Einhaltung der Sozialvorschriften gelten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: