Ausschuss für Ausnahmen
Ausschuss für Ausnahmen
Der Ausschuss für Ausnahmen ist dafür verantwortlich, Richtlinien für die Genehmigung von Ausnahmen zum Standard für zusammengesetzte Lebensmittel bereitzustellen und um Typ II Ausnahmen zu bewilligen. Ausnahmen des Fairtrade Standards für Händler*innen oder Typ I Ausnahmen werden von FLOCERT oder der jeweiligen Nationalen Fairtrade Organisation bewilligt.